je mit Hinweisen). Bei einer Person ausländischer Nationalität sind ferner der Aufenthaltsstatus, die Anwesenheitsdauer in der Schweiz und die familiären Beziehungen von Bedeutung. Ein gewichtiges Indiz für Fluchtgefahr stellen auch unklare Wohnund Arbeitsverhältnisse dar (vgl. FREI/ZUBERBÜHLER ELSÄSSER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, N. 17 zu Art. 221 StPO). 4.2 Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengericht bringen zusammengefasst vor, dass der Beschwerdeführerin eine mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafe drohe, was eine Trennung von den Kindern bedeute.