Es wurden grosse Mengen Kokaingemisch in der Kommode der Beschwerdeführerin gefunden. Es erscheint wenig glaubhaft, dass sie dies nicht bemerkt haben will, weil sie darin ihre Sommerkleidung aufbewahre. Noch weniger glaubhaft erscheinen ihre Vorbringen zum Schlüssel für den Rollkoffer, welcher ohne ihr Zutun und Wissen an ihrem Schlüsselbund aufgetaucht sein soll.