Daraus ist jedenfalls derzeit zu schliessen, dass sie den Mietzins des Kellers regelmässig bezahlte, wenn nicht immer. Schliesslich sagte die Beschwerdeführerin aus, dass sie im Keller Wasser deponierte (polizeiliche Einvernahme vom 15. Oktober 2025, Z. 769). Da sie den Keller somit auch zum Lagern von Lebensmitteln benutzt, ist nicht davon auszugehen, dass sie diesen nur sporadisch betritt, wie in der Beschwerdeschrift vorgebracht wird. Dies wird auch durch die Tatsache gestützt, dass sich der Kellerschlüssel an ihrem Schlüsselbund befand.