Das bedeute, dass diese Betäubungsmittel nicht vor der Beschwerdeführerin versteckt worden seien, da sie diese während üblicher Tätigkeiten entdeckt hätte. Weitere 2.4 Kilogramm Kokaingemisch seien in einem Kellerabteil in einem abgeschlossenen Rollkoffer gefunden worden. Der Schlüssel zum Kellerabteil habe sich am Schlüsselbund der Beschwerdeführerin gefunden, derjenige zum Rollkoffer in der Wohnung der Beschwerdeführerin. Weiter sei in der Wohnung Bargeld in der Höhe von EUR 26'276.00 sowie CHF 3'158.35 aufgefunden worden, was einer typischen Konstellation des professionellen Betäubungsmittelhandels entspreche.