Urteil des Bundesgerichts 7B_1232/2024 vom 11. Dezember 2024 E. 7.3 und 7B_1001/2023 vom 8. Januar 2024 E. 3.4). Vom Grundsatz der Nichtberücksichtigung der Möglichkeit einer bedingten Entlassung ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn es die konkreten Umstände des Einzelfalls gebieten, insbesondere wenn absehbar ist, dass eine be-