Anstalten Treffen zum Veräussern bzw. auf andere Weise einem andern Verschaffen] mit über 11 kg reinem Kokain und rund 2 kg reinem Heroin), schwerer Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 Bst. b StGB; Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; Deliktsbetrag: rund CHF 780’000.00), Widerhandlungen gegen das SVG (Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) und Widerhandlungen gegen das AIG (Art. 115 Abs. 2 Bst. a und b AIG; Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr), den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht in Fünferbesetzung Anklage erhoben hat (vgl. S. 3 der Anklageschrift vom 5. Mai 2025;