in etwa bei 8 Jahren und 8 Monaten liegt. Zusätzlich zu berücksichtigen ist weiter das Anstalten Treffen betreffend eine Menge von insgesamt ca. rund 2.3 kg brutto Kokain (1.7 kg reines Kokain) und insgesamt ca. rund 725 g brutto Heroin (372 g netto Heroin). Ferner hat die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen schwerer Geldwäscherei im Umfang von rund mindestens CHF 780'000.00 erhoben, was die im Falle einer