(u.a. Umtausch in Geldwechselstube, Aus-der-Schweiz-Bringen etc.). Schliesslich soll der Beschwerdeführer rechtswidrig in die Schweiz eingereist und sich hier rechtswidrig aufgehalten haben sowie ohne Führerausweis einen Personenwagen gefahren sein. Die Staatsanwaltschaft hat am 5. Mai 2025 gegen den Beschwerdeführer beim Regionalgericht, Kollegialgericht in Fünferbesetzung, wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG, schwerer Geldwäscherei, Widerhandlungen gegen das AIG sowie Widerhandlungen gegen das SVG Anklage erhoben.