Dezember 2021 E. 3.2). Die Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts erlaub- 4 ten es dem Beschwerdeführer ohne Weiteres, sich über die Tragweite des angefochtenen Entscheids Rechenschaft zu geben und ihn in voller Kenntnis der Sache vor der Beschwerdekammer anzufechten. Was die Haftakten anbelangt, geht aus den vorliegenden Unterlagen hervor, dass das Regionalgericht mit Schreiben vom 17. Oktober 2025 dem Zwangsmassnahmengericht den Ordner 18 inkl. USB-Stick (PEN 25 401) als haftrelevante Akten hat zukommen lassen.