Darin liegt entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers indes keine Verletzung der Begründungspflicht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_652/2021 vom 22. Dezember 2021 E. 3.2). Es ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdeführer auch nicht dargetan, welchen Rechtsnachteil ihm aus der fehlenden schriftlichen Begründung des Regionalgerichts bei der Weiterleitung seines Haftentlassungsgesuchs erwachsen sein soll. Der Beschwerdeführer verkennt, dass ihm gemäss dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101] und Art.