Die Staatsanwaltschaft erörterte mit Eingabe vom 7. November 2025 aufforderungsgemäss (vgl. die verfahrensleitende Verfügung vom 5. November 2025) den Verfahrensablauf zwischen der Schlusseinvernahme des Beschwerdeführers vom 27. März 2023 und der Erstellung der Anklageschrift vom 5. Mai 2025. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 10. November 2025 wurde von den eingelangten Stellungnahmen und Unterlagen Kenntnis genommen und gegeben. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde