Am 6. November 2025 reichte das Regionalgericht die von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 5. November 2025 eingeforderten Unterlagen (Protokoll der Schlusseinvernahme des Beschwerdeführers vom 27. März 2023 und Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt E.________ vom 3. Mai 2024) nach. Die Staatsanwaltschaft erörterte mit Eingabe vom 7. November 2025 aufforderungsgemäss (vgl. die verfahrensleitende Verfügung vom 5. November 2025) den Verfahrensablauf zwischen der Schlusseinvernahme des Beschwerdeführers vom 27. März 2023 und der Erstellung der Anklageschrift vom 5. Mai 2025.