Das Regionalgericht liess sich innert Frist nicht vernehmen. Am 6. November 2025 reichte das Regionalgericht die von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 5. November 2025 eingeforderten Unterlagen (Protokoll der Schlusseinvernahme des Beschwerdeführers vom 27. März 2023 und Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt E.________ vom 3. Mai 2024) nach.