Am 15. Februar 2023 trat der Beschwerdeführer den vorzeitigen Strafvollzug an. Am 5. Mai 2025 erhob die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht), Kollegialgericht in Fünferbesetzung, Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen der oben genannten Delikte. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2025 stellte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, ein Haftentlassungsgesuch. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2025 hielt das Regionalgericht fest, dass es diesem nicht entsprechen wolle und leitete es zum Entscheid an das Zwangsmassnahmengericht weiter.