Das bisher kooperative Verhalten des Beschwerdeführers spricht nicht automatisch für eine Aufhebung bzw. Verneinung derselben. Entgegen den Vorbringen in der Beschwerde ergibt sich diese auch nicht aus der Bestreitung der Tatbegehung an sich, sondern aus seinem Aussageverhalten. So wirkt der Einwand vorgeschoben, wonach D.________ den Beschwerdeführer aufgrund der Strafanzeige vom 7. April 2025 zu Unrecht beschuldige, da D.________ den Beschwerdeführer bereits davor belastet hatte. Sodann stellt sich entgegen den Vorbringen in den Schlussbemerkungen (dort Rz.