___) noch Absprachemöglichkeiten bestehen. Dass der Inhalt der bereits erfolgten Auswertungen bereits bekannt ist, ändert nichts, zumal dazu immer noch das rechtliche Gehör zu gewähren ist. Mit der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz gilt es schliesslich hervorzuheben, dass sich O.________, den D.________ als den «Big Boss» bzw. als einer der Drahtzieher bezeichnet (EV D.________ vom 12. März 2025, S. 4 Z. 156-158; EV D.________ vom 11. Juli 2025, S. 3 Z. 103-104) der Anhaltung entziehen konnte und zur internationalen Fahndung ausgeschrieben wurde.