16 gen zu befragen. Dass die zu erhebenden Personenbeweise besonders kollusionsanfällig sind, darf als notorisch gelten. Zu beachten ist überdies, dass der nunmehr aus der Untersuchungshaft entlassene D.________ gemäss den Vorbringen der Staatsanwaltschaft noch nicht parteiöffentlich einvernommen wurde. Anders als in der Beschwerde vorgebracht wird, müsste D.________ im Falle einer erfolgreichen Beeinflussung seine Aussagen also nicht «zurückziehen» und einen Grund dafür geltend machen.