Auch die Hausdurchsuchungen am Domizil des Beschwerdeführers sowie bei seinen drei Unternehmen fanden erst kürzlich statt (vgl. Hafteröffnung vom 15. Oktober 2025, S. 3 Z. 52-57 [Verbal], wonach die Hausdurchsuchungsbefehle vom 8. und 14. Oktober 2025 vom Beschwerdeführer unterzeichnet wurden). Auch die Auswertungen der sichergestellten Geräte des Beschwerdeführers sind derzeit im Gange; nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegt erst eine vorläufige Auswertung vor. Die Daten würden laufend durch einen zugelassenen Übersetzer übersetzt. Darüber hinaus sind nicht nur Mitbeschuldigte, sondern auch weitere Auskunftspersonen und Zeu-