Da die Vorwürfe vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten werden, hat dieser ein grosses Interesse daran, dass insbesondere D.________ – welcher am 15.10.2025 aus der Haft entlassen wurde – seine Aussagen zu Gunsten des Beschuldigten abändert. Darüber hinaus wird die Staatsanwaltschaft weitere Auskunftspersonen und Zeugen befragen, wobei deren Aussagen für das Strafverfahren eine grosse Bedeutung zukommt. Diesbezüglich ist es zentral, dass auch diese Aussagen ohne vorgängige Beeinflussung durch den Beschuldigten getätigt werden.