Wie die von der Staatsanwaltschaft im Beschwerdeverfahren eingereichte Beschlagnahmeverfügung vom 3. November 2025 zeigt, verfügen der Beschwerdeführer und seine Familie ausserdem über aussergewöhnlich viele Wertgegenstände bzw. Schmuck. Die Erklärungen des Beschwerdeführers, wonach seine Frau und er am 15. Mai 2015 mit 300 bis 400 Gästen geheiratet hätten, es in ihrem Kulturkreis üblich sei, das Brautpaar mit Gold und Goldschmuck sowie mit Bargeld zu beschenken und der Schmuck zu einem Grossteil von den Gästen stamme, wobei aufgrund kultureller Gepflogenheiten nicht eruiert werden könne, wer was geschenkt habe, lassen sich