Diese Quittung ist nicht aktenkundig. Demgegenüber reichte die Staatsanwaltschaft oberinstanzlich ein Schreiben von Rechtsanwalt E.________ an Rechtsanwalt F.________ vom 18. März 2025 ein, wonach der Beschwerdeführer ihm mitgeteilt habe, dass D.________ in Untersuchungshaft sei und der Beschwerdeführer deswegen nicht an seine vier Autos komme, die er Ende Januar 2025 bei der Y.________ GmbH (Anmerkung der Kammer: Unternehmung, deren einzelzeichnungsberechtigte Gesellschafterin und Geschäftsführerin die Frau von