_, zu befragen und deren Aussagen zu würdigen sein. Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, dass der Kauf des Restaurants bzw. des Inventars keine Straftat darstellt, muss er sich entgegenhalten halten, dass beim aktuellen Kenntnisstand davon ausgegangen werden muss, dass der Kauf des Restaurants bzw. des Inventars mit grosser Wahrscheinlichkeit in Hinblick auf den Betrug, evtl. den betrügerischen Missbrauch der Datenverarbeitungsanlagen zum Nachteil von L.________ erfolgte.