Auf dem Kaufvertrag stehe das Datum, an dem die Unterzeichnung erfolgt sei (EV ZMG vom 17. Oktober 2025, S. 2 Z. 16-18; zu den Kaufverträgen sogleich E. 7.4). Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, er bzw. die H.________ AG, deren einziger Verwaltungsrat und alleiniger Aktionär er sei, hätten am 7. April 2025 Strafanzeige gegen D.________ eingereicht (siehe dazu die Beilage 1 zu den Schlussbemerkungen), was diesen – zusammen mit den nicht erfüllten Kaufverträgen – veranlasst habe, den Beschwerdeführer falsch zu beschuldigen.