_ zu einem Betrug gekommen sei, und danach gefragt, was er darüber wisse, gab der Beschwerdeführer an, er habe schon etwas davon gehört. Eine Person habe ihn gefragt, ob er das Restaurant kaufen wolle, aber es habe ihn nicht interessiert. Als er damals vor Ort gewesen sei, habe jemand gesagt, dass «es ein Betrug sein könnte», weshalb er gegangen sei (EV des Beschwerdeführers vom 14. Oktober 2025, S. 4 Z.110-114). Mit anderen Worten streitet der Beschwerdeführer einen örtlichen Bezug zum Tatort nicht ab.