7.3 Der Beschwerdeführer bestreitet den dringenden Tatverdacht. Was er dagegen vorbringt, vermag ihn jedoch nicht zu entlasten: 7.3.1 Der Beschwerdeführer bestreitet, O.________ CHF 75'000.00 gegeben zu haben, damit dieser das Restaurant kaufen konnte, und bringt vor, es gebe weder eine Quittung noch einen Darlehensvertrag. Auch will er entgegen den Aussagen von D.________ bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht anwesend gewesen zu sein.