sichergestellt wurde. Im Sinne der vorstehenden Ausführungen und somit im Einklang mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft – entgegen den mündlichen Ausführungen der Verteidigung, welche das kantonale Zwangsmassnahmengericht nicht zu überzeugen vermochten – bejaht das kantonale Zwangsmassnahmen-gericht im jetzigen Verfahrensstadium den dringenden Tatverdacht betreffend den Vorwurf des Betrugs, wobei jedoch die Staatsanwaltschaft daran zu erinnern ist, dass der Tatverdacht anlässlich eines allfälligen Verlängerungsantrags mittels Aktenbeilagen weiter zu erhärten ist.