__ den Betrag in der Höhe von CHF 75'000.00 überreicht habe (vgl. Einvernahme des Beschuldigten vom 14.10.2025 Z. 250 ff.). Betreffend den sichergestellten Betrag im Tresor am Domizil des Beschuldigten in der Höhe von CHF 195'000.00 hielt er fest, dass es sich um Firmengelder handle (vgl. Einvernahme des Beschuldigten vom 14.10.2025 Z. 323 ff.). Anlässlich der Hafteröffnung vom 15.10.2025 bestritt der Beschuldigte eine Beteiligung weiterhin, er habe selber nie bei Sportwetten mitgemacht oder habe gespielt (vgl. Hafteröffnung des Beschuldigten vom 15.10.2025 Z. 220).