Der Beschuldigte bestreitet anlässlich der delegierten Einvernahme eine Beteiligung an den untersuchungsgegenständlichen Vorgängen (vgl. Einvernahme des Beschuldigten vom 14.10.2025 Z. 125; Z. 263 f.; Z. 294 f.). Er führt aus, dass D.________ ihn betrogen habe (vgl. insb. Einvernahme des Beschuldigten vom 14.10.2025 Z. 66 ff.). Der Beschuldigte hält fest, dass er im Restaurant M.________ gewesen sei, weil er von D.________ Fahrzeugpapiere holen wollte. Es seien mehrere Personen an Spielmaschinen beschäftigt gewesen.