Er selbst habe «80'000» erhalten. Der Beschwerdeführer habe das Doppelte verlangt, weil er für das Restaurant bezahlt habe (vgl. EV D.________ vom 11. Juli 2025, S. 4 Z 168- 181). Am 14. Oktober 2025 wurde im Zuge der Hausdurchsuchung am Domizil des Beschwerdeführers ein Tresor sichergestellt, in dem sich Bargeld in der Höhe von rund CHF 195'000.00 befand. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2025 wurden diese Vermögenswerte formell beschlagnahmt. Am 3. November 2025 wurden sodann zahlreiche anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellte Schmuckstücke beschlagnahmt. Auf Anordnung des Bundesgerichts vom 15. Oktober 2025 wurde D.___