5. 5.1 Zum Sachverhalt geht aus dem Haftantrag vom 16. Oktober 2025 hervor, dass L.________ am 10. Januar 2025 Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft erstattete. Im Zeitraum zwischen dem 3. und 5. Januar 2025 seien unter Manipulation eines Selbstbedienungsgeräts für Sport- und Pferdewetten, das L.________ im Restaurant «M.________» in N.________ platziert habe, Voucher für Sportwetten im Betrag von CHF 27'198.20 sowie für Pferdewetten in der Höhe von CHF 384'760.00 generiert worden. Dazu sei der doppelt abgesicherte Notenbehälter im Gerät geöffnet, das enthaltene Bargeld entnommen und der Vorgang wiederholt worden.