1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) und weitere Beschuldigte ein Strafverfahren (BA 25 2339) wegen Betrugs, evtl. Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. Am 14. Oktober 2025 wurde der Beschwerdeführer vorläufig festgenommen. Am 16. Oktober 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz), der Beschwerdeführer sei für drei Monate in Untersuchungshaft zu versetzen.