3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt D.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - der Beschuldigten (per A-Post) Bern, 9. Januar 2026 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: