3 bedeute, dass er weder aktuell noch in naher Zukunft Zugriff auf das Dossier haben werde. In der Folge wiederholte er sein Gesuch um Akteneinsicht und erweiterte es auf sämtliche Akten – auch solche, die ihm bereits ausgehändigt worden seien, mit Ausnahme derjenigen des Schreibens vom 22. September 2025 (Anmerkung der Kammer: gemeint ist wohl das Schreiben vom 16. September 2025). 3.6 Es finden sich Dokumente in den Akten, von denen nicht aktenkundig ist, dass sie dem Beschwerdeführer zugestellt worden wären.