2025, N. 21 zu Art. 29 BV). 3.3 Mit Schreiben vom 16. September 2025 bediente die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer mit Kopien der folgenden Dokumente: Eröffnungsverfügung vom 12. Juni 2025, Anzeige des Beschwerdeführers vom 11. Juni 2025, edierte Unterlagen der JVA E.________. Soweit ersichtlich, handelt es sich dabei um den Teil der Akten zwischen erstem und zweitem Trennblatt.