Am 24. Oktober 2025 (Eingang bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern: 28. Oktober 2025) erhob der Beschwerdeführer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. Mit Verfügung vom 3. November 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und bot der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme, welche diese am 10. November 2025 wahrnahm.