4. Die Entschädigung des Beschuldigten für das Beschwerdeverfahren wird auf CHF 1’800.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwältin D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin G.________ (mit den Akten – per Kurier)