1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die implizite Teileinstellung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. Januar 2025 wird aufgehoben und das Verfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung wird zur Fortführung an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückgewiesen. Soweit weitergehend wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 1’957.05 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.