_, macht mit Kostennote vom 18. Juni 2025 eine Entschädigung von CHF 1’850.00 (recte: CHF 1’957.05] (Honorar von CHF 1’650.00 [recte: CHF 1’749.00] zzgl. Auslagen von CHF 61.40 und MWST von CHF 138.60 [recte: CHF 146.65]) geltend. Die geltend gemachte Entschädigung erweist sich mit Blick auf die Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von einem Bundesordner (unterdurchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich bis überdurchschnittlich) als angemessen. Dem Beschwerdeführer ist demnach eine Entschädigung in der Höhe von CHF 1’957.05 (inkl. Auslagen und MWST) zuzusprechen.