Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 2023 24 vom 11. Juli 2023 E. 3), ist diese aufzuheben und das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Fortführung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. Eine weitergehende Prüfung der vorgebrachten Rügen – insbesondere eine materielle Überprüfung der impliziten Teileinstellung und der Qualifikation der Verletzungsfolgen – erübrigt sich bei diesem Verfahrensausgang.