Demnach wurde mit dem Erlass des vorliegenden Strafbefehls eine implizite Teileinstellung vorgenommen. 2.6.3 Der Generalstaatsanwaltschaft kann auch nicht gefolgt werden, wenn sie geltend macht, dass der Beschwerdeführer die Rechtsaufassung der Staatsanwaltschaft vom Sachgericht im Rahmen des Einspracheverfahrens überprüfen lassen könne und ihm dadurch keine Rechte verloren gingen. Das Einspracheverfahren hängt von vielen verschiedenen Bedingungen ab, worauf der Beschwerdeführer keinen Einfluss nehmen kann.