Urteil des Bundesgerichts 7B_31/2022 vom 18. Oktober 2023 E. 2.2 mit weiteren Hinweisen). Solche Teileinstellungsverfügungen dienen folglich nicht der Einstellung des gesamten Verfahrens, sondern der Fixierung des Gegenstands des gerichtlichen Verfahrens. Die Sperrwirkung des Grundsatzes «ne bis in idem» einer in Rechtskraft erwachsenen Teileinstellungsverfügung bezieht sich nur auf die konkret von der Teileinstellung betroffenen Tatsachen, nicht jedoch auf die gleichzeitig zur Anklage gebrachten Vorwürfe.