5 die Staatsanwaltschaft ihn jedoch lediglich mit einem weiteren nicht anfechtbaren Schreiben vom 17. Januar 2025, in welchem sie ausdrücklich auf den Erlass einer Einstellungsverfügung betreffend die fahrlässige Körperverletzung verzichtete. Gleichentags erliess sie zudem den Strafbefehl gegen den Beschuldigten. Dadurch wurde dem Beschwerdeführer trotz entsprechender Zusicherung verwehrt, sich gegen die von der Staatsanwaltschaft vertretene Auffassung betreffend die fahrlässige Körperverletzung zur Wehr zu setzen.