C.________, welcher in der Gefahrenzone Arbeiten ausführte, wurde durch die herunterstürzenden Bauteile getroffen und verletzt. Er erlitt nebst eines Schädelhirntrauma 1. Grades auch diverse Riss- Quetsch-Wunden am Kopf, so auf der Stirn links und seitlich rechts, an der Schläfenpartie und am hinteren Teil des Kopfes und am rechten Ohr sowie eine Weichteillazeration der Oberlippe links. Zudem trug er abgebrochene Zähne davon. Hätte sich A.________ den Vorschriften entsprechend verhalten, hätte er den Unfall und die Verletzungen von C.________ verhindern können.