Sie würde jedoch mit dem Erlass einer Verfügung zuwarten, da sie vorsehe, einen Arztbericht betreffend die Verletzungen des Beschwerdeführers einzuholen. Im Weiteren führte die Staatsanwaltschaft aus, dass wenn keine fahrlässige schwere Körperverletzung vorliegen sollte, sie den Beschwerdeführer selbstverständlich mit einer beschwerdefähigen Verfügung bedienen werde. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 teilte der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft mit, dass aufgrund der Verletzungsfolgen von einer fahrlässigen schweren Körperverletzung ausgegangen werden müsse und noch weitere medizinische Abklärungen im Gange seien.