Entsprechend ist unklar, von wem das Wort «Arbeitskollege» effektiv stammt. Ohnehin ist es nicht Aufgabe des Spitals, den ursächlichen Sachverhalt genauer zu untersuchen, und notorisch, dass sich – entgegen den Ausführungen der Verteidigung – Ärztinnen und Ärzte gerade nicht bewusst sind, dass ihre Berichte zu einer Evaluation von Tathergängen und -abläufen hinzugezogen werden (können). Im aktuellen Verfahrensstand deutet somit vieles darauf hin, dass es zwischen dem Beschwerdeführer und dem Geschädigten zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam.