5 der Polizei von den Gesten und Äusserungen erfahren (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 12. Oktober 2025, Z. 109-111) und nichts dergleichen gesehen oder gehört (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 12. Oktober 2025, Z. 117-118). Wie das Zwangsmassnahmengericht korrekt ausführt, schadet es der Glaubhaftigkeit des Geschädigten nicht, dass im Notfallbericht steht, dass die Verletzungen von einem Arbeitskollegen stammen.