der befragten Auskunftsperson anders beschrieben (delegierte Einvernahme mit F.________ vom 15. Oktober 2025, Z. 75-77). Die Aussagen des Geschädigten decken sich auch insofern mit jenen der Auskunftsperson, als dass Thema des Streits der Ukraine-Krieg gewesen sein und der Beschwerdeführer sich für Putin und Russland ausgesprochen haben soll (vgl. delegierte Einvernahme des Geschädigten vom 22. Oktober 2025, Z. 98-101; delegierte Einvernahme mit F.________ vom 15. Oktober 2025, Z. 145-146, 213-215).