Ein rotes Messer wurde im Zimmer des Beschuldigten gefunden. Dass im Spitalbericht - offenbar nicht zutreffend - steht, dass es sich bei Geschädigtem und Beschuldigten um Arbeitskollegen handle, erscheint nicht widersprüchlich, wohnen die beiden doch tatsächlich in einer Art Arbeits-Wohngemeinschaft und spielt das für eine ärztliche Anamnese auch keine entscheidende Rolle. Es liegen nach dem Gesagten und im jetzigen Verfahrensstadium somit genügend konkrete Hinweise vor, dass sich der Beschuldigte zumindest der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht haben könnte. Ein dringender Tatverdacht ist somit zu bejahen.