1. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 13. Oktober 2025 (ARR 25 145) über die Anordnung der Untersuchungshaft über Herrn A.________, geb. A.________1981 sei aufzuheben. 2. Auf die Anordnung der Untersuchungshaft über Herrn A.________, geb. A.________1981. sei zu verzichten und Herr A.________, sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 3. Eventualiter sei die Untersuchungshaft für die Dauer von maximal zwei Wochen (14 Tagen), d.h. bis zum 25. Oktober 2025 anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.