Sodann konnte die Polizei am Tatort tatsächlich eine kaputte Glasflasche feststellen (Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom 28. August 2025, S. 3). Entgegen dem Beschwerdeführer kann ein Raub oder ein räuberischer Diebstahl aufgrund der nicht abschliessend geklärten Episode mit der Glasflasche jedenfalls nicht ausgeschlossen. Auch wurde auf D.________ unbestrittenermassen körperlich eingewirkt und durch die Umarmung wurde er allenfalls zum Widerstand un-